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Finanzlexikon: quellensteuer

quellensteuer

Quellensteuer ist eine allgemeine Bezeichnung für eine Steuern, die direkt an der "Quelle" erhoben werden. Im Allgemeinen wird die Quellensteuer auf Wertpapier- und Zinserträge erhoben und direkt von der Bank abgeführt.

In den deutschsprachigen Länder gibt es für diese Steuerart verschiedene Bezeichnungen. In Deutschland wird diese Steuer als Kapitalertragsteuer bzw. für Zinserträge als Zinsabschlagsteuer bezeichnet. In der Schweiz heißt diese Art der Ertragsbesteuerung Verrechnungssteuer.

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